EU-Barrierefreiheitsgesetz · WCAG · EN 301 549
EU-Barrierefreiheitsgesetz — Konformität nach Land
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das EU-Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen, die Verbraucher in the EU bedienen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten — gemäß WCAG 2.1 AA / EN 301 549.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die genauen Anforderungen und Sanktionen für Ihre Rechtsordnung.