EU-Barrierefreiheitsgesetz · WCAG · EN 301 549

Web-Barrierefreiheit und Konformität in Belgien

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das EU-Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen, die Verbraucher in Belgien bedienen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten — gemäß WCAG 2.1 AA / EN 301 549.

Was das Gesetz verlangt

Ihre Website und App müssen WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, und Sie müssen eine Barrierefreiheitserklärung mit Ihrem Konformitätsstatus und einer Meldemöglichkeit veröffentlichen.

Wer es durchsetzt

In Belgien werden Beschwerden und Durchsetzung von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde bearbeitet.

Sanktionen

Verstöße können zu Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgeldern der nationalen Aufsichtsbehörde führen.

Die Pflicht gilt bereits. Die EU-Durchsetzung ist zunächst behebungsorientiert — Hinweise vor Bußgeldern —, aber die Anforderung gilt jetzt.

Was jetzt zu tun ist

Führen Sie eine ehrliche automatisierte Prüfung durch, beheben Sie die Probleme und veröffentlichen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung. Automatisierte Tests erkennen einen wesentlichen Teil; eine manuelle Prüfung deckt den Rest ab.

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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die genauen Anforderungen und Sanktionen für Ihre Rechtsordnung.