Web-Barrierefreiheit und Konformität in Frankreich
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das EU-Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen, die Verbraucher in Frankreich bedienen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten — gemäß WCAG 2.1 AA / EN 301 549.
Was das Gesetz verlangt
Ihre Website und App müssen WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, und Sie müssen eine Barrierefreiheitserklärung mit Ihrem Konformitätsstatus und einer Meldemöglichkeit veröffentlichen.
Wer es durchsetzt
In Frankreich werden Beschwerden und Durchsetzung von DGCCRF bearbeitet.
Sanktionen
Verstöße können Bußgelder von bis zu €250,000 nach sich ziehen.
Was jetzt zu tun ist
Führen Sie eine ehrliche automatisierte Prüfung durch, beheben Sie die Probleme und veröffentlichen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung. Automatisierte Tests erkennen einen wesentlichen Teil; eine manuelle Prüfung deckt den Rest ab.
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die genauen Anforderungen und Sanktionen für Ihre Rechtsordnung.