EU-Barrierefreiheitsgesetz · WCAG · EN 301 549

Web-Barrierefreiheit und Konformität in Spanien

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das EU-Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen, die Verbraucher in Spanien bedienen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten — gemäß WCAG 2.1 AA / EN 301 549.

Was das Gesetz verlangt

Ihre Website und App müssen WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, und Sie müssen eine Barrierefreiheitserklärung mit Ihrem Konformitätsstatus und einer Meldemöglichkeit veröffentlichen.

Wer es durchsetzt

In Spanien werden Beschwerden und Durchsetzung von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde bearbeitet.

Sanktionen

Verstöße können Bußgelder von bis zu €1,000,000 nach sich ziehen.

Die Pflicht gilt bereits. Die EU-Durchsetzung ist zunächst behebungsorientiert — Hinweise vor Bußgeldern —, aber die Anforderung gilt jetzt.

Was jetzt zu tun ist

Führen Sie eine ehrliche automatisierte Prüfung durch, beheben Sie die Probleme und veröffentlichen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung. Automatisierte Tests erkennen einen wesentlichen Teil; eine manuelle Prüfung deckt den Rest ab.

Prüfen Sie Ihre Website — kostenlos

Meine Website prüfen — kostenlos

Weitere Länder

FrankreichDeutschlandItaliendie NiederlandeIrlandBelgienSchwedenPolenÖsterreichPortugalUngarn

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die genauen Anforderungen und Sanktionen für Ihre Rechtsordnung.