Barrierefreiheit nach Branche
Web-Barrierefreiheit für Immobilien
Das EU-Barrierefreiheitsgesetz und die ADA verpflichten Unternehmen der Branche Immobilien, ihre Websites für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Das gilt für Sie — und so prüfen Sie Ihre Website kostenlos.
Häufigste Probleme
Bilder ohne AlternativtextLinks ohne lesbaren TextZu geringer FarbkontrastFormularfelder ohne Beschriftung
Die Pflicht gilt bereits. Die EU-Durchsetzung ist zunächst behebungsorientiert — Hinweise vor Bußgeldern —, aber die Anforderung gilt jetzt.
Was jetzt zu tun ist
Führen Sie eine ehrliche automatisierte Prüfung durch, beheben Sie die Probleme und veröffentlichen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung. Automatisierte Tests erkennen einen wesentlichen Teil; eine manuelle Prüfung deckt den Rest ab.
Prüfen Sie Ihre Immobilien-Website — kostenlos
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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die genauen Anforderungen und Sanktionen für Ihre Rechtsordnung.